Rechtsprechung
BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 5.10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; Dienstleistungsfreiheit; Diskriminierungsverbot; Erforderlichkeit; Geeignetheit; Glücksspiel; Internet; Internetverbot; Internetwerbung; Jugend- und Spielerschutz; Kohärenz; Kriminalitätsbekämpfung; ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (20)
- BVerwG, 01.04.2015 - 4 B 10.15
Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen …
Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich nicht mit ihm in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 [8 C 5.10] - juris Rn. 2).Sie stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses dar (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 [8 C 5.10] - juris Rn. 2).
- BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …
- BVerwG, 07.01.2013 - 8 C 43.12
Vorliegen einer Anhörungsrüge i.R.d. Berücksichtigung des Vorbringens der Einrede …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris).
- BVerwG, 27.09.2012 - 8 BN 2.12
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch fehlende Auseinandersetzung des …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris). - BVerwG, 03.01.2019 - 4 B 53.18
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Festlegung …
Den Klägern ist entgegenzuhalten, dass die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 <8 C 5.10 > - juris Rn. 2). - LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 133/16
Unzulässige Anhörungsrüge
Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)). - LSG Bayern, 27.04.2016 - L 15 SB 42/16
Unzulässige Anhörungsrüge mangels substantiiertem Vortrag
Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)). - LSG Bayern, 21.01.2016 - L 15 SB 42/16
Unzulässige Anhörungsrüge - Darlegungserfordernisse
Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)). - LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
Darlegungserfordernis im Rahmen einer Anhörungsrüge
Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)). - BVerwG, 24.07.2014 - 1 B 10.14
Bewertung der Gefahrensituation der Asylsuchenden in Italien hinsichtlich …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris). - BVerwG, 16.02.2012 - 8 B 3.12
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge i.R.d. Begehrens auf …
- BVerwG, 11.02.2013 - 8 B 88.12
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der …
- BVerwG, 02.08.2012 - 10 B 24.12
Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs bei Übergehen von …
- VGH Hessen, 11.12.2012 - 8 B 1668/12
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch die bloße Nichterwähnung …
- LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15
Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge
- BVerwG, 24.06.2014 - 8 B 19.14
Zulässigkeit der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Entscheidung …
- LSG Bayern, 07.04.2014 - L 15 SF 53/14
Anhörungsrüge, Gleichheitsgrundsatz, Darlegungserfordernis
- VGH Hessen, 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Anforderungen an die Gewährung von rechtlichem Gehör durch das Gericht
- VG Düsseldorf, 13.07.2016 - 17 L 2299/16
Nachweis einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im Rahmen der …
- VG Düsseldorf, 13.01.2017 - 17 K 11664/16